Die Tamponsteuer soll im nächsten Jahr gesenkt werden. Unsere Autorin feiert das als Schritt in die richtige Richtung. Aber es könnte noch besser laufen.
Von Selly Häußler, 28 Jahre
Der Bundestag hat nach dem Anstoß durch zwei Petitionen endlich für eine Absenkung der sogenannten „Tamponsteuer“ gestimmt. Statt 19 Prozent sollen ab 2020 nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. Das ist der übliche Steuersatz für andere Produkte, die den Grundbedarf decken. Obwohl jede Frau Artikel für die Monatshygiene braucht, gelten sie steuerlich als Luxus.
Vor allem für Menschen mit sehr wenig Geld ist der Kauf von Tampons und Binden eine zusätzliche Belastung. Das gilt zum Beispiel für Schülerinnen, die andere Produkte bevorzugen als ihre Mutter oder ohne Frau im Haushalt groß werden und Studentinnen. Ein nächster Schritt wäre auch darüber nachzudenken Obdachlosen kostenlose Periodenprodukte zur Verfügung zu stellen, wie von der Linken bereits angeregt und den Hartz-IV-Regelsatz für Frauen monatlich um wenige Euro anzuheben.
Aber es geht um mehr, als das gesparte Geld. Die Steuersenkung ist ein politisches Symbol dafür der strukturellen Benachteiligung von Frauen aktiv entgegenzuwirken. Frauen verdienen durchschnittlich weniger trotz gleicher Position, viele Hygieneartikel für Frauen sind teurer und sie müssen Periodenprodukte kaufen. Diese nicht mehr als „Luxusartikel“ einzustufen ist deshalb das Mindeste.
Eine Befürchtung war, dass infolge einer solchen Entscheidung auch viele andere Änderungen fällig wären. Denn das Steuergesetzt richtet sich nach einem veralteten Grundsatz: Für Produkte, die vom Land kommen, gab es keine Mehrwertsteuer, damit die damals ungebildeten Bauern nicht so viel Papierkram hatten. Deshalb werden Schnittblumen und Rennpferde bis heute weniger besteuert als Rasierer und Tampons.
Eigentlich sollte die Steuer für Binden, Tampons und Menstruationstassen ganz abgeschafft werden. Kanada, Kenia und Irland machen es vor. Andere Hygieneartikel könnten dann auf 7 Prozent gesenkt werden. Der jetzige Beschluss im Rahmen des Jahressteuergesetzes ist aber immerhin ein Anfang. Der Bundesrat muss nur noch zustimmen. Das bedeutet dann wohl nur noch zweimal Luxus-Menstruieren!