Aus dem Müll gerettete Lebensmittel
Klartext

Containern ist kein Verbrechen!

Wer Lebensmittel aus dem Supermarkt-Müll fischt, begeht eine Straftat. Was für ein Quatsch!

Von Julia Sauer

In Deutschland landen jährlich rund 18 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll, heißt es in einer Studie aus diesem Jahr vom WWF. Mülltaucher wollen dagegen ein Zeichen setzen und ernähren sich mitunter komplett von weggeworfenen Lebensmitteln. Sie fischen sie aus dem Müll, sie „containern“.
Privatpersonen verursachen rund 40 Prozent der 18 Tonnen. Die übrigen 60 Prozent entstehen entlang der sogenannten Wertschöpfungskette, also auf dem langen Weg zwischen Ernte und Großabnehmern.

Gerade das, was von Supermärkten in der Tonne landet, ist häufig noch ohne gesundheitliche Risiken genießbar. Nahrung wird weggeworfen, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, wobei die Produkte tatsächlich länger haltbar sind und in der Regel noch genauso schmecken wie vorher, weil zu viel ge- und zu wenig verkauft wurde oder weil sie – wie bei Obst und Gemüse – nicht mehr ganz so schön aussieht.

Rechtlich gilt das Essen weiterhin als Eigentum der Supermärkte

Da wohl noch niemand an einer Druckstelle auf dem Apfel oder einem gerade eben abgelaufenen Käse gestorben ist, hat das Containern also seinen Sinn. Deshalb ist es schwer verständlich, warum es in Deutschland illegal ist – anders als beispielsweise in den USA, der Schweiz oder Österreich. Mülltaucher machen sich hierzulande strafbar wegen Diebstahls. Von Supermärkten weggeworfenes Essen gilt rechtlich weiterhin als deren Eigentum und Mülltaucher gelten folglich als Diebe. Das ergibt in meinen Augen keinen Sinn. Und wenn Supermärkte ihre Mülltonnen hinter verschlossenen Türen oder Zäunen halten, droht Mülltauchern in Deutschland sogar eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Auch wenn solche Anzeigen – und entsprechende Urteile – die Ausnahme sind, hält die Rechtslage viele Menschen vom Containern ab. Es ist ein Unding, dass Containern noch strafbar ist: Es ist aus meiner Sicht nicht einmal strafwürdig!

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