Abitur Corona Berlin
An Berlins Schulen hat der Präsenzunterricht für Klassen begonnen, die 2021 Abitur schreiben. Aber was dort von den Schüler*innen abverlangt wird, ist sehr unterschiedlich.

„No“: Senatsverwaltung ignoriert offenen Brief von Schüler*innen

In einem offenen Brief kritisieren Schüler*innenvertretungen die Leistungsbewertung in der Q2. Doch die Senatsverwaltung versagt beim Beschwerdemanagement auf ganzer Linie und antwortet mit dem Wort „No“ auf eine seitenlange Argumentation.

Das Friedrich-Ebert-Gymnasium, das Eckener Gymnasium, das Hermann-Hesse Gymnasium, das Rosa-Luxemburg-Gymnasium, das Rheingau-Gymnasium, die Mildred Harnack Schule, die Gutenberg-Schule, das Robert-Blum-Gymnasium, die Max-Beckmann-Oberschule, die Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule, das Humboldt-Gymnasium und das Andreas-Gymnasium: Die Liste der Unterstützer*innen ist lang.

In einem offenen Brief (siehe Ende dieses Artikels) an Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres und ihre Staatssekretärin vom 6. Mai haben sich insgesamt zwölf Schüler*innenvertretungen aus ganz Berlin zusammengetan, um für Nachbesserung zu kämpfen. Denn unklare Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie führen dazu, dass jede Schule die Leistungsbewertung der 2. Qualifikationsstufe unterschiedlich handhabt. Während einige Schulen nun unermüdlich versuchen, den verpassten Stoff nachzuholen und auf die Abiturprüfungen im kommenden Jahr vorzubereiten, kommen die Oberstufenschüler*innen andernorts fast ausschließlich zum Schreiben von Klausuren in die Schule.

Gelungene Vorbereitung auf Klausuren kaum möglich

Nicht nur die jetzigen Abiturschüler*innen haben schlechte Karten, sondern auch der Folgejahrgang, das sagen zumindest Jurek Foltys und Hannah Blitz, Schülervertreter*innen am Robert-Blum-Gymnasium, die federführend für die zwölf Schulen sprechen. Durch mehr oder wenige geglücktes Homeschooling und teils unruhige Arbeitsatmosphären ist eine gelungene Vorbereitung auf die Klausuren ihnen zufolge nicht gewährleistet. Trotzdem sollen die Resultate in ihren Abiturdurchschnitt einfließen, als wäre nichts gewesen.

Im Schreiben an die Senatsverwaltung fordern die beiden und ihre Mitstreiter*innen deshalb „gleichwertige Bildungsbedingungen“ und erinnern daran, dass die „Vermittlung von neuen Lerninhalten klar Vorrang vor der Abfrage von Erlerntem“ haben sollte.

Wieder werden die Schüler*innen nicht erhört

Schon auf die Forderungen des Landesschülerausschuss ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie kompromisslos nicht eingegangen. Oder wie es die eigene Pressestelle bezeichnet: „Hier wurde nichts ignoriert, sondern nach reiflicher Überlegung anders entschieden.“ Als Begründung hierfür verwies man lediglich auf den Brief der Senatorin an alle Schüler*innen. Darin heißt es, es gehe um die „Absicherung Ihrer Bildungsabschlüsse und Ihrer zukünftigen beruflichen Chancen und Möglichkeiten“.

Auch auf die Forderungen des LSA geht Sandra Scheeres in diesem Dokument ein. Sie empfiehlt, sich an Lehrer*innen, die Schulleitung oder das schulpsychologische Beratungszentrum zu wenden. Recht zusammenhanglos scheint das im Kontext, dass viele Schüler*innen sich unvorbereitet fühlen. Denn ein solches Gespräch kann wohl kaum wochenlangen Präsenzunterricht und eine ruhige Arbeitsumgebung ersetzen.

Das zeigt nicht gerade, dass die „rechtlich verankerte Beteiligungsmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler […] sehr ernst genommen wird“, wie es die Pressestelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gegenüber Spreewild versichert.

Kritische Stimmen sind bei der Senatsverwaltung unerwünscht

Zunächst haben sich Jurek Foltys und seine Kollegin auch an den Landesschülerausschuss gewandt, ihre Argumente hervorgebracht und um Unterstützung gebeten. Doch relativ schnell sagte man dort per Sprachnachricht ab. Ist das eine Folge des schlechten Beschwerdemanagements der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie? Hat man sich nicht ernst genommen gefühlt und ohnehin eine erneute Absage erwartet?

Auf Anfrage teilte der LSA mit, dass man die Entscheidung auf die Schulkonferenz verlagert sehen wolle, aber ein grundsätzliches Absagen mehrheitlich nicht befürwortet. Doch für die Schulsprecher*innen des Robert-Blum-Gymnasium stand fest: Dann man halt selbst die Initiative ergreifen. Über 120 Schulen mit gymnasialer Oberstufe haben sie über die Webseite der Senatsverwaltung kontaktiert und um eine Vermittlung an die Schüler*innenvertretung gebeten.

Leider hat der LSA kein Interesse an einer Zusammenarbeit gezeigt. Nachdem uns der LSA abgesagt hatte, war klar, dass wir eben einen anderen Weg finden müssen, um das Problem zu lösen.

Schülervertreter Jurek Foltys gegenüber Spreewild

„No“ als Antwort auf eine seitenlange Argumentation

Noch am selben Tag antwortete Thomas Duveneck, Leiter der Abteilung II, nach uns exklusiv vorliegenden Informationen auf das Schreiben mit nur einem Wort: „No.“ Seitenlange Argumentationen bleiben damit unbeantwortet.

Rückmeldung von Thomas Duveneck auf den offenen Brief

Telefonisch äußerte sich Thomas Duveneck gegenüber uns jedoch, wie es zu diesem Vorfall kam: Nach eigenen Angaben haben Frau Scheeres und Frau Stoffers den Brief (unten in diesem Artikel nachzulesen) tatsächlich zur Kenntnis vorgelegt bekommen. Im Einvernehmen mit ihm selbst wurde das Schreiben zur weiteren Bearbeitung an eine Kollegin der Abteilung II delegiert. An seine Antwort könne sich Thomas Duveneck nicht erinnern: „No, okay. No, daran kann ich mich nicht erinnern.“ Um eine offizielle Antwort handele es sich hierbei nicht, dass sei „irgendwie rausgegangen”.

Er ging zu Beginn des Gesprächs augenscheinlich noch davon aus, dass seine Kollegin den Brief beantwortet habe. Erst später hieß es dann, dass man auf offene Briefe generell nicht antworte.

Offene Briefe sind ja keine Briefe, die an einen gerichtet sind. Offene Briefe sind ja eher für die Öffentlichkeit gedacht. Darauf reagieren wir eigentlich nicht. Das kann auch der Grund sein.

Thomas Duveneck, Abteilungsleiter der Abteilung II, gegenüber Spreewild

Ist die Antwort echt?

Die Aussagen beider Parteien prallen aufeinander. Während Duveneck sich nicht an die Antwort erinnern kann, besteht Jurek Foltys auf deren Echtheit. Die Senatsverwaltung merkt an, dass im zitierten Verlauf der E-Mail nicht ersichtlich wird, dass Herr Duveneck die Nachricht weitergeleitet bekommen hat und sie deswegen eigentlich gar nicht beantwortet haben könne. Schließlich war sie ja nicht an ihn adressiert.

Um diese Fragestellung zu klären, hat Jurek Foltys uns auf Anfrage die Header der vermeintlichen Antwort zukommen lassen. Diese sind beim Abruf normalerweise versteckt und enthalten als Pflichtangabe eine Absenderkennung. Eine Analyse dieser fördert eindeutig zu Tage, dass die Nachricht vom Server der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gesendet wurde. Sofern nicht eine anderer Mitarbeiter*in diese über die E-Mail-Adresse von Thomas Duveneck versendet hat, kann man somit davon ausgehen, dass die Integrität bestätigt ist.

Es braucht erst Öffentlichkeit

Eine solche Antwort führt nicht gerade vor Augen, dass die Senatsverwaltung die gar rechtlich verankerte Beteiligungsmöglichkeit der Schüler*innen ernst nimmt. Auch wenn Thomas Duveneck dem entgegnet: „In meinem früheren Leben als Jurist habe ich das ganze Schulgesetz geschrieben, mit den Beteiligungsrechten. Das ist mir das wichtigste, was wir haben.“ Ferner versicherte er, noch einmal bei der entsprechenden Kollegin nachzuhaken.

Unser Telefonat sollte Wirkung zeigen. Gleich am darauffolgenden Tage erhielten die Verfasser*innen des offenen Briefs eine umfangreiche Rückmeldung:

Sehr geehrter Herr Foltys, sehr geehrte Schülervertreterinnen und -vertreter,

In Ihrer E-Mail bitten Sie darum, auf die grundsätzlich zu schreibende Grundkursklausur sowie auf die verpflichtende Leistungskursklausur zu verzichten und Sie zweifeln die Fairness der aktuellen Regelungen zur Leistungsbewertung an. Daher möchte ich Ihnen die Gründe für diese Regelungen gerne darlegen und hoffe, dass Sie sie nachvollziehen können:

Zunächst wurde auf eine – wie von Ihnen geforderte – identische Vorgabe für alle Schulen mit Blick auf die Grundkursklausur verzichtet, da die schulorganisatorischen Rahmenbedingungen pandemiebedingt sehr unterschiedlich sind, z. B. ist die Anzahl der Lehrkräfte oder auch der Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören, verschieden. Demzufolge würden identische Vorgaben zu einer erheblichen Ungleichheit führen, stattdessen werden den Schulen nun Ermessensspielräume eröffnet.

Klausuren sind in der gymnasialen Oberstufe unter normalen Bedingungen in allen Kursen als Lernerfolgskontrollen vorgesehen. In der aktuellen Situation haben wir zwar auf einen Teil dieser Klausuren verzichtet, sind jedoch dem Grundsatz des Schreibens von Klausuren aus folgendem Grund treu geblieben: Die Ziele der gymnasialen Oberstufe sind bundesweit folgendermaßen festgelegt: „Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, allgemeine Studierfähigkeit sowie wissenschaftspropädeutische Bildung“ (KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung, Ziffer 2.1). Demzufolge ist die Vorbereitung auf relevante Prüfungsformate und die Reflexion, z. B. der eigenen Vorbereitung auf solche Formate, eine wichtige Aufgabe des Unterrichts der Qualifikationsphase, auch im Hinblick auf die überwiegend schriftlichen Abiturprüfungen. Das Schreiben von Klausuren erfüllt also weit mehr als nur den Zweck, die eigenständige Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu messen. Vielmehr ermöglicht es einen tiefen Kompetenzerwerb, ist Teil des Unterrichts der gymnasialen Oberstufe und Vorbereitung auf Abiturprüfung und Studium.

Was die Bewertung insgesamt anbelangt, gibt es mit den Rahmenlehrplänen der Berliner Schule fachbezogene einheitliche Standards, die die Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen der gymnasialen Oberstufe sicherstellen und die Grundlage der formativen Bewertung und finalen Zensierung in der gymnasialen Oberstufe bilden. Die Rahmenlehrpläne finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/faecher-rahmenlehrplaene/rahmenlehrplaene/ . Sollten Sie Zweifel an der korrekten Umsetzung dieser Standards an Ihrer Schule haben, wenden Sie sich bitte zunächst vertrauensvoll an Ihre Lehrkräfte, die Ihnen die jeweiligen Kriterien gerne erläutern.

Des Weiteren gehen Sie auf die ungleichen Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler beim Lernen zu Hause ein. Im Schreiben vom 23.04.2020 zur Leistungsbewertung, das die Fortsetzung des von Ihnen angeführten Schreibens vom 17.04.2020 ist, wird auf diesen Punkt ausführlich eingegangen. Sie finden das Schreiben hier: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/ .

Ihr Jahrgang – also alle Schülerinnen und Schüler, die das Abitur 2021 anstreben – befindet sich in einer pandemiebedingt neuen, herausfordernden Situation und benötigt besondere Aufmerksamkeit. Aus diesem Grund gibt es bereits einen gemeinsamen Austausch aller Bundesländer zu Fragen des Abiturs 2021 und der Bedeutung von Präsenz- und Distanzlernphasen sowie vielen weiteren Fragen in diesem Zusammenhang. Seien Sie versichert, dass wir alles dafür tun werden, um einerseits eine Benachteiligung Ihres Jahrgangs zu verhindern und Ihnen andererseits einen wertvollen Schulabschluss zu ermöglichen.

Antwort von Dr. Eva Heesen an die Initiator*innen im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, nachdem wir uns einklinkten

Was die Schüler*innen dazu sagen

Prinzipiell stützt sich die Entscheidung entsprechend der zuvor zitierten Antwort also darauf, dass schulintern am ehesten klar ist, inwieweit auch während der Schulschließung der Lehrplan vermittelt werden konnte und ob Klausuren noch zumutbar und umsetzbar sind. Ferner müsse man sich weiter an die Vorgaben der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“, beschlossen durch die Kultusministerkonferenz, halten.

Der Meinung der Schüler*innenvertretungen nach gibt es drei mögliche Szenarien, die die Senatsverwaltung nun in die Wege leiten könnte: Entweder tragen wie bisher gehandhabt weiter die Schulleiter*innen die Verantwortung. Oder die Schulkonferenz, die sich aus Lehrkräften, Schüler*innen und Eltern zusammensetzt, stimmt über das weitere Vorgehen individuell ab. Klar befürworten würde man Option 3: dass alle ausstehenden Klausuren für dieses Kurshalbjahr berlinweit abgesagt werden. Konkrete Alternativvorschläge zur Leistungsbewertung werden der Senatsverwaltung durch diese Forderungen aber nicht an die Hand gegeben.

So können Schüler*innen aktiv werden

Der Landesschülerausschuss als Zusammenschluss aller Schüler*innenvertretungen auf Landesebene sollte im schulpolitischen Kontext stets die erste Ansprechperson für Schüler*innen sein. Eigene Anfragen und Intiativen der Schüler*innen nimmt das Beschwerdemanagement der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entgegen. Ferner informiere man dort die Hausspitze, verspricht die Pressestelle der Senatsverwaltung.

Hier der offene Brief der Schüler*innenvertretungen an die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zum Nachlesen:

Sehr geehrte Frau Scheeres, sehr geehrte Frau Stoffers, sehr geehrte MitarbeiterInnen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie,


seit dem 17. März sind die Schulen in ganz Berlin aufgrund der COVID-19-Pandemie geschlossen. In den vergangenen Wochen haben Lehrkräfte, Eltern und auch wir SchülerInnen versucht, die schwierigen Umstände bestmöglich zu meistern. Nun beginnt wieder der Präsenzunterricht für die Klassenstufe, die im Jahr 2021 ihr Abitur schreibt.


Unklar formulierte Vorgaben der Senatsverwaltung haben offensichtlich zu sehr unterschiedlichen Ansätzen in der Nutzung der Präsenzzeiten geführt. Während an vielen Schulen die Zeit genutzt wird, um verpasste Unterrichtsinhalte zu vermitteln, gibt es andere Schulen, an denen die Schülerinnen und Schüler an den ohnehin wenigen Präsenzterminen fast ausschließlich Klausuren schreiben.


Wir sehen das Schreiben der Senatsverwaltung vom 17.04.2020 sehr kritisch und lehnen es aus
folgenden Gründen klar ab.


Durch die aus der COVID-19-Pandemie folgenden Maßnahmen hat sich die Chancenungleichheit in der Berliner Schülerschaft immens vergrößert. Zum einen unterscheidet sich die häusliche ernumgebung der SchülerInnen teils extrem, zum anderen ist der gemeinsame Lernraum in der Schule weggefallen und individuelle Förder- sowie Nachhilfeangebote können nur bedingt oder unter erschwerten Bedingungen realisiert werden.


Besonders, da vor den Klausuren nur sehr wenig oder sogar gar kein Präsenzunterricht eingerichtet werden kann und innerhalb von wenigen Wochen sehr viele Klausuren geschrieben werden müssen, kann unter diesen Umständen keine gerechte und vergleichbare Bewertung der Klausuren erfolgen.


Zudem sollte die Zeit des Präsenzunterrichts, in dem SchülerInnen im direkten Kontakt mit ihren Lehrkräften stehen können, vielmehr dafür genutzt werden, den in den letzten Wochen verpassten Unterrichtsinhalt aufzuarbeiten und Grundlagen für das Abitur 2021 zu schaffen. Durch das ausschließliche Schreiben von Klausuren kann in vielen Schulen erst ab Juni 2020 damit begonnen
werden, regulär zu unterrichten und neue Inhalte zu vermitteln bzw. die in der derzeitigen Lage sehr wichtige pädagogische Arbeit zu leisten.


Die bisher unscharfen Formulierungen der Senatsverwaltung haben dazu geführt, dass jede Berliner Schule ihre eigene Regelung für den Umgang mit Klausuren trifft. Diese Entscheidung benachteiligt einen Teil der Berliner SchülerInnen und erzeugt uneinheitliche Bedingungen innerhalb des Berliner Abiturjahrgangs 2021.


Wir fordern Sie deshalb auf, Ihrem Gestaltungsauftrag und Ihrer Verantwortung zur Schaffung gleichwertiger Bildungsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler in Berlin nachzukommen, indem Sie eine einheitliche und klare Regelung schaffen und die derzeit anstehenden Klausuren des Abiturjahrgangs 2021 absagen.


Aus unserer Perspektive sollte in dieser schwierigen Zeit an Berliner Schulen die Vermittlung von
neuen Lerninhalten klar Vorrang vor der Abfrage von Erlerntem haben.

Offener Brief an die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 6. Mai
instagram-banner-vollbreit

Das könnte Dich auch interessieren