Es sollte ein Urlaub bei Verwandten in den USA werden und endete mit Verhör, Unterstellungen und schließlich Einreiseverbot. Die Geschichte der 19-jährigen Aimee Valentina Schneider aus Marburg erregte in den vergangenen Tagen Medien und Gemüter. Die Beamten am Flughafen Philadelphia erklärten ihr Besuchervisum nach stundenlanger Befragung für ungültig und schickten sie zurück nach Deutschland. Die Begründung: Aimee wolle in den USA angeblich illegal als Au-pair arbeiten. Festgemacht hatten die Grenzbeamten das an Nachrichten aus einem Facebook-Chat mit ihrer Großcousine, bei der sie während ihres Aufenthalts wohnen wollte. In diesem Chat erklärte sie sich bereit, auch einmal auf deren Kinder aufzupassen oder sie zur Schule zu fahren. Dass die Beamten selbst vor dem Lesen solch privater Nachrichten nicht zurückschrecken, schockiert viele.
Es ist nicht das erste Mal, dass Touristen aufgrund von Einträgen auf Facebook oder Twitter die Einreise verweigert wird. Dennoch klingt es nach Beamtenwillkür, wenn diese – in diesem Fall auch noch überinterpretierten – Nachrichten als Grund für Verweigerung der Einreise herhalten können.
Rein rechtlich dürfen die Sicherheitsbeamten so handeln. Die Entscheidungsgewalt darüber, ob und wie lange der Aufenthalt in den USA gestattet wird, liegt bei ihnen. Das heißt, dass selbst ein gültiges Visum keine Garantie für die Einreise darstellt – es sichert lediglich den Weg bis zur Grenze. Dort angekommen muss man sein Schicksal, wenn man so will, in die Hände der Sicherheitsbeamten legen. Zwar ist es verständlich, wenn diese vor Terroristen und illegalen Einwanderungen schützen wollen und deshalb auch mal etwas genauer hinschauen. Es gibt schließlich immer schwarze Schafe, die versuchen, sich mit einem Touristenvisum durch die Kontrollen zu mogeln. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle einmal mehr an die Menschlichkeit der Grenzbeamten appellieren. Sicher gibt es Regeln und Vorschriften zu beachten und man kann auch nicht bei jedem ein Auge zudrücken. Aber ein 19-jähriges Mädchen muss auch nicht wie eine Schwerverbrecherin behandelt werden, nur weil sie auf die Kinder von Verwandten aufpassen wollte.
Von Friederike Deichsler, 19 Jahre
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