Kürzlich hat das Verwaltungsgericht die Klage einer Mutter abgewiesen, die den Welthumanistentag als unterrichtsfreien Tag festschreiben lassen wollte.
Schade eigentlich. Denn es wäre doch klasse, wenn es viel mehr freie Tage geben würde. Denn was vielen unbekannt ist: Nahezu jeder Tag ist irgendein besonderer Tag. Der 28. Februar etwa ist der Weltkrokettentag, der 11. Juni der Tag des Gartens, nur am 16. Januar fiel niemandem etwas ein, das ist der Weltnichtstag. Allein die vergangene Woche hätte dann viel Anlass zum Feiern und Freihaben geboten: Mit dem Tag der Erde am Montag wären wir mit einem echten Kracher in die Woche gestartet. Dienstag wurde der Tag des Bieres begangen, den sollte man auch freigeben. Mittwoch wäre dann ausnahmsweise mal wieder Schule angesagt gewesen, bevor am Donnerstag nach dem wahrscheinlich eher von Männern gefeierten Tag des Bieres auch die Frauen auf ihre Kosten gekommen wären – in Form des Mädchenzukunftstages, an dem wieder freigegeben worden wäre. Und auch für den Freitag hätte man sicherlich noch ein Ereignis zum Feiern gefunden, zum Beispiel den 24. Jahrestag der Einführung des Europäischen ISDN-Standards.
Dann hätten wir vier von fünf Tagen frei. Da das aber natürlich ein untragbarer Zustand wäre, sollte der Mittwoch auch noch zum Brückentag erklärt werden. Dem steht nur noch eins im Wege: „Als Bürger hat man kein Recht darauf, eine Verwaltungsvorschrift zu ändern“, so ein Gerichtssprecher. Die Verwaltung ist schuld.
Paul Engelschalt, 17 Jahre