Pflicht für Nachhilfelehrer und Hundesitter

Viele Schüler sind in den Ferien kurzzeitig Arbeitnehmer. Auch sie müssen versichert sein und Steuern zahlen.

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Egal ob Hundesitting oder Nachhilfe oder irgendwie beides auf einmal – wer einem Nebenjob nachgeht, sollte sicher sein, dass er versichert ist.
Foto: Fotolia/Kitty

Vom Kellner über den Hundesitter bis zum Nachhilfelehrer – die Osterferien stehen bevor und viele Berliner Jugendliche werden wieder für eine kurze Zeit von Schülern zu Arbeitnehmern. Die freien Tage in Kombination mit dem kostspieligen Fest scheinen derzeit einen regelrechten Nebenjobber-Boom ausgelöst zu haben. Die Kurzzeitbeschäftigungen versprechen zwar schnelles Geld, sie bergen aber auch einige rechtliche Stolpersteine. Denn wer nur in einem kleinen Zeitraum arbeitet, vergisst häufig, über die zwei Dinge nachzudenken, die für normale Arbeitnehmer selbstverständlich sind: Steuern und Versicherungen.

„In vielen Fällen müssen sich Schüler über diese Themen auch gar keine Sorgen machen. Aber um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man zumindest darüber nachdenken“, erklärt André Markus von der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Wer etwa kellnert, im Supermarkt arbeitet oder andere Jobs annimmt, müsse sich in der Regel nicht um Versicherungen kümmern, weil dies normalerweise der Arbeitgeber übernimmt. Kompliziert werde es erst bei exotischeren Tätigkeiten, die bei Schülern allerdings häufig besonders beliebt sind:„Wer zum Beispiel einen Hund ausführt, sollte sich vergewissern, dass entweder die eigene Haftpflichtversicherung oder die Hundeversicherung des Besitzers dafür aufkommt, wenn das Tier Schaden anrichtet.“

Wer öfter Hunde ausführt oder einer anderen Arbeit wie Babysitten regelmäßig nachgeht, ohne angestellt zu sein, für den könnten darüber hinaus auch Steuern zu einem wichtigen Thema werden. „Die allermeisten Schüler verdienen zu wenig, als dass sie Steuern zahlen müssten“, sagt der Vermögensberater Markus. Ab wann man dazu verpflichtet ist, sei nicht eindeutig zu sagen und müsse individuell am besten zunächst mit den Eltern besprochen und eventuell vom Finanzamt geprüft werden.

Eines sollte jedoch nicht vergessen werden, weiß Markus: „Der Nebenjob ist nicht nur notwendiges Übel, er bietet auch Gelegenheit, in verschiedene Berufszweige hineinzuschnuppern und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln“. Dazu sollte der Nebenjob flexibel sein, sodass Hausaufgaben und Klassenarbeiten nicht unter der Beschäftigung leiden. „Unbedingt sollten junge Menschen vor dem Antritt eines Nebenjobs auch mit ihren Eltern sprechen und ihre Erlaubnis einholen.“

Wichtig sei zudem, dass Jugendliche ihre Finanzen und Altersvorsorge – insbesondere, wenn sie nebenher arbeiten – schon frühzeitig angehen, erklärt Markus. Dies habe den Vorteil, dass die Beiträge günstiger sind, je früher man sich um seine finanzielle Absicherung kümmert.

(Von Patrick Schmitt, 19 Jahre)

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Kategorien Finanzen Geld & Absicherung

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