Tipps rund ums Kindergeld

Anders als erwartet wird die Sozialleistung unter der neuen Regierung nicht steigen. Dennoch lohnt es sich, genau hinzuschauen

Nobert Strauss ist Vermögensberater in Berlin und rät dazu, das Kindergeld wenn möglich zu sparen. Foto: Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Nobert Strauss ist Vermögensberater in Berlin. Foto: Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Viele hatten darauf gehofft, vergebens: Mehr Kindergeld gibt es in Zukunft nicht. Das hatte die CDU im Wahlkampf in Aussicht gestellt, im Koalitionsvertrag mit der SPD findet sich davon jedoch nichts wieder. Dennoch lohnt es sich, seine Rechte im Bezug auf das Kindergeld zu kennen: Denn mit der Vollendung des 18. Lebensjahres verfällt zwar der Anspruch auf Kindergeld automatisch.

Doch unter bestimmten Voraussetzungen können Volljährige die Sozialleistung neu beantragen und bis zum 25. Geburtstag davon profitieren. 
Unverheiratet und bei den Eltern wohnhaft zu sein, das sind Grundvoraussetzungen für alle, die das Kindergeld weiter beziehen möchten. Erfüllt man sie, überweist die jeweils zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit abhängig von der Anzahl der Geschwister monatlich zwischen 184 und 215 Euro pro Kind an die Eltern. Wofür das Geld verwendet wird, kann jeder selbst entscheiden.

„Sinnvoll ist es, das Geld zu sparen, um davon beispielsweise den Führerschein oder ein Auslandsjahr seiner Kinder zu finanzieren“, sagt Nobert Strauss von der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), der ehrenamtlich Berliner Schulen besucht und Schülern erklärt, wie man mit Geld haushalten kann. 
Mit der Vollendung des Schuljahres, in dem die Schüler volljährig geworden sind, endet der Anspruch auf Kindergeld. Für Kinder in betrieblicher Ausbildung oder im Studium enden die Leistungen mit dem Monat, in dem sie vom Ergebnis der letzten Prüfung erfahren – auch, wenn sie weiterhin eingeschrieben sind. Außerdem haben sie nur ein Anrecht auf Kindergeld, wenn sie keinen Nebenjob mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Wochenstunden haben.

Gerade für erwerbstätige Jugendliche, die knapp über dieser Stundenzahl beschäftigt sind, lohnt sich das Rechnen. 
„Manchmal kann weniger Arbeitszeit in Verbindung mit dem Kindergeld mehr Budget bedeuten“, rät Strauss. Verzögerungen der Ausbildung aufgrund von Erkrankungen, Zivil- und Grundwehrdienst oder Elternzeit können auf den Anspruchszeitraum angerechnet und damit die Leistungen sogar über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden.

Von Susann Ruscher

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