Carola hofft, dass Heiko Maas eine Änderung der Gesetzeslage herbeiführt.
Zu heiraten ist eine der bedeutsamsten Entscheidungen des Lebens. Niemand sollte zu einem solchen Schritt gezwungen werden, erst recht keine Kinder. Entsprechend schockierte die Schlagzeile der „Welt am Sonntag“, nach der die Bundesländer mehr als 1 000 Kinderehen zählen, Dunkelziffer unbekannt. Hinzu kämen in Deutschland an den Behörden vorbei geschlossene Ehen nach dem Scharia-Recht oder in Roma-Familien. In Berlin seien seit Januar 2015 20 verheiratete Flüchtlingskinder unter 15 Jahren registriert worden, erklärt Monika Hebbinghaus, Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Aktuell werden diese im Ausland geschlossenen Ehen anerkannt, und das, obwohl die hiesige Gesetzeslage Ehen frühestens ab vollendetem 16. Lebensjahr erlaubt, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Erinnerung: Der Verkauf branntweinhaltiger Produkte an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Die gleiche Altersgrenze gilt für den Zutritt in Spielotheken und für die meisten Wahlen. Aber das Bett sollen Kinder ruhig mit ihrem volljährigen Ehemann teilen? Grotesk.
Der Deutsche Kinderschutzbund schlägt Alarm und fordert, das Ehealter grundsätzlich auf 18 Jahre festzuschreiben. Auch Bundesjustizminister Heiko Maas denkt nun darüber nach, wie wir Ehen behandeln sollten, die es nach deutschem Recht gar nicht geben darf, und kündigte an, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die ab dem 5. September ihre Arbeit in Berlin aufnehmen werde.
Dass diese eine Gesetzesänderung herbeiführt, die Verheiratungen minderjähriger Mädchen als Zwangsheiraten erfasst und damit zum Straftatbestand erklärt, ist zu hoffen. Denn Kindern gegenüber, die nach Deutschland flüchten, haben wir eine besondere Schutzverantwortung. Kinderehen dürfen nicht unter dem Deckmantel kultureller Tradition geduldet werden. Sie hebeln das Recht auf Selbstbestimmung aus und rauben die eigene Jugend, bevor diese überhaupt richtig begonnen hat.
Carola Wondrak, 26 Jahre